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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)

Zusammenfassung des Produktkatalogs
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Ansmann AG

I. Geltungsbereich: Die AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ansmann AG an Unternehmer und öffentliche Einrichtungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen.

II. Angebot und Vertragsabschluss: Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Bestellungen gelten als verbindliches Vertragsangebot, das der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen annehmen kann.

III. Preise: Preise gelten ab Werk und verstehen sich ohne Verpackung. Der Verkäufer kann Preise bei Kostensenkungen oder -erhöhungen ändern.

IV. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers kann der Verkäufer sofortige Barzahlung verlangen.

V. Lieferung und Lieferzeit: Lieferungen erfolgen ab Werk. Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt.

VI. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme: Erfüllungsort ist Assamstadt. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen.

VII. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften bei Sach- und Rechtsmängeln. Der Käufer muss Mängel unverzüglich anzeigen, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Mängelhaftung: Der Verkäufer kann wählen, ob er den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behebt. Der Käufer kann die gewählte Methode ablehnen, wenn sie unzumutbar ist. Der Verkäufer kann die Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig machen. Der Käufer muss dem Verkäufer Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Kosten für Prüfung und Nacherfüllung trägt der Verkäufer, wenn ein Mangel vorliegt.

2. Haftung: Der Verkäufer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Haftungsbeschränkungen gelten auch für Dritte und bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen.

3. Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung. Bei Bauwerken oder Baustoffen beträgt die Frist fünf Jahre. Die Verjährungsfristen gelten auch für Schadensersatzansprüche, es sei denn, die gesetzliche Verjährung führt zu einer kürzeren Frist.

4. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer darf die Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückverlangen.

5. Schlussbestimmungen: Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Assamstadt. Das deutsche Recht gilt ausschließlich. Internationale Kaufgesetze sind ausgeschlossen.
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Katalogauszüge

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)-1

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB) ANSMANN AG Stand: Juni 2022 I. Geltungsbereich 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ansmann AG (nachstehend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Lieferbedingungen (nachstehend „AGB“), wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen schließt. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachstehend „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste. 2. eschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall G nicht gesondert widerspricht. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 3. Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen. II. Angebot und Vertragsabschluss 1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 3. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 4. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen oder anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlie

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)-2

III. Preise 1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk. 2. Die Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. 3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Verkäufer dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. 4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht...

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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB)-3

5. Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). 6. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz...

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* Die Preise verstehen sich ohne MwSt., Versandkosten und Zollgebühren. Eventuelle Zusatzkosten für Installation oder Inbetriebnahme sind nicht enthalten. Es handelt sich um unverbindliche Preisangaben, die je nach Land, Kurs der Rohstoffe und Wechselkurs schwanken können.