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BRUGG-STAMANT Sicherheitsrohr

BRUGG-STAMANT Sicherheitsrohr

Zusammenfassung des Produktkatalogs
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung:
- Die Zulassung ersetzt die wasserrechtliche Eignungsfeststellung und Bauartzulassung gemäß § 19h WHG.
- Anforderungen anderer Rechtsbereiche, wie Explosionsschutzverordnung und Betriebssicherheitsverordnung, bleiben bestehen.
- Europäische Vorschriften für Leckanzeigesysteme der Klasse I werden erfüllt.
- Keine projektbezogene Eignungsfeststellung durch Behörden notwendig.
Vereinfachung durch Systemzulassung:
- Erleichtert Projektierung, technische Auslegung, Einhaltung der Bauvorschriften, Genehmigung und Abnahme, Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen.
BRUGG-STAMANT®-Sicherheitsrohr:
- Werkseitig vorgefertigte Baueinheiten.
- Doppelrohrsystem für Nennweiten bis DN 800.
- Transport von wassergefährdenden und brennbaren Flüssigkeiten.
- Zugelassen als Leckanzeigegerät.
Planungssicherheit:
- Zuverlässige Grundlage für Angebotsprojektierung, Auftragsbearbeitung, Bauzeitenfestlegung, Planung von Prüfungen und Genehmigungsverfahren, Risikominderung.
Vorfertigung und Qualität:
- Hohe Qualitätsstandards durch werkseitig vorgefertigte und geprüfte Baueinheiten.
- Vorprüfung, Bau- und Druckprüfung nach TRbF 131/231 und 620.
- Material, Schweißnähte, Dichtheit, Güteeigenschaften, Korrosionsschutz.
- Nachweis der statischen Festigkeit und Längendehnung durch Temperatureinflüsse.
Aufbau des Sicherheitsrohres:
1. Innenrohr
2. Überwachungsraum
3. Außenrohr
4. Korrosionsschutz
Kontaktinformationen:
BRUGG Rohrsysteme GmbH, Wunstorf, Deutschland
Brugg Rohrsystem AG, Kleindöttingen, Schweiz
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Katalogauszüge

BRUGG-STAMANT Sicherheitsrohr-1

BRUGG-STAMANT ®-Sicherheitsrohr Das überwachbare, doppelwandige Rohrsystem für den Transport von Gefahrstoffen aller Art tliche uaufsich ine ba Allgeme ng Z-38.4-207 Zulassu

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BRUGG-STAMANT Sicherheitsrohr-2

BRUGG-STAMANT®-Sicherheitsrohr - in Baueinheiten werkseitig vorgefertigt - ein Doppelrohrsystem für Nennweiten bis DN 800 - zum Befördern von wassergefährdenden und brennbaren Flüssigkeiten - zugelassen als Leckanzeigegerät Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - Durch diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung entfällt für den Zulassungsgegenstand die wasserrechtliche Eingnungsfeststellung und die Bauartzulassung nach § 19h des WHG - Die Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. 11. Verordnung zum Gerätersicherheitsgesetz – Explosionsschutzverordnung – und den Verordnungen nach...

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* Die Preise verstehen sich ohne MwSt., Versandkosten und Zollgebühren. Eventuelle Zusatzkosten für Installation oder Inbetriebnahme sind nicht enthalten. Es handelt sich um unverbindliche Preisangaben, die je nach Land, Kurs der Rohstoffe und Wechselkurs schwanken können.