
Einleitung: Der Artikel behandelt die Herausforderungen und Lösungen im Umgang mit Schweißrauch in metallverarbeitenden Betrieben. Jürgen Gast von Esta Apparatebau erläutert die Bedeutung der Einhaltung von Grenzwerten und effektiven Absaugmethoden.
Grenzwerte und Partikelgrößen: Seit 2014 wurde der Grenzwert für alveolengängige Schweißrauchpartikel auf 1,25 mg/m³ gesenkt. Alveolengängige Partikel sind solche, die bis zu den Lungenbläschen vordringen können, mit Größen zwischen 0,1 µm und 10 µm. Ultrafeine Partikel, die kleiner als 0,1 µm sind, stellen ein besonderes Gesundheitsrisiko dar, da sie krebserregend sein können.
Gesundheitsrisiken: Kleinere Partikel sind gesundheitsschädlicher, da sie in die Blutbahn gelangen und sich im Körper ablagern können. Langfristige Exposition kann zu schweren Erkrankungen wie Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Absaugmethoden: Die punktuelle Erfassung des Schweißrauchs an der Entstehungsstelle ist gesetzlich vorgeschrieben. Niedrigvakuum-Punktabsaugungen mit beweglichen Erfassungselementen sind effektiv, erfordern jedoch ständige Anpassung durch den Schweißer. Zentrale Raumlüftungssysteme sollten ergänzend eingesetzt werden, um die Luftqualität im gesamten Arbeitsraum zu verbessern.
Empfohlene Lüftungssysteme: Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Verdrängungs- oder Schichtenlüftung, bei der saubere Luft bodennah zugeführt und in einer Höhe von vier bis sechs Metern abgesaugt wird. Mischlüftung sorgt für eine Durchmischung der Hallenluft. Der Filterturm von Esta hat sich als flexibel und effektiv erwiesen.
Wirtschaftliche Vorteile: Ein sauberer Arbeitsplatz steigert die Qualität und Produktivität, reduziert Arbeitsunterbrechungen und minimiert Reinigungsaufwand. Reine Luft fördert gesündere Arbeitsbedingungen und höhere Arbeitszufriedenheit.
Fazit: Effektive Schweißrauchabsaugung ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern bietet auch wirtschaftliche und gesundheitliche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter.
Jürgen Gast, Leiter Anlagensysteme bei Esta Apparatebau, spricht über Gefahren durch Schweißrauch „Wir haben den Schweißrauch fest im Griff“ Rund zweieinhalb Jahre ist es her, seit der Grenzwert für alveolengängige Schweißrauchpartikel um mehr als die Hälfte abgesenkt wurde. Bis Ende 2018 haben metallverarbeitende Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen noch Zeit, sich auf den neuen Grenzwert hin auszurichten. Wir haben mit Jürgen Gast, Leiter Anlagensysteme bei Esta, darüber gesprochen, welche Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, Schweißrauch wirksam zu erfassen und abzuscheiden. spielsweise dem MIG-Schweißen entstehen, beziehungsweise weiter zunehmen werden. Im Schnitt haben Schweißrauchpartikel einen Durchmesser zwischen 0,1 µm und 1,0 µm. Der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zufolge liegen diese mehrheitlich sogar im Bereich kleiner 0,4 µm. Jürgen Gast, Leiter Anlagensysteme bei Esta, erklärt Alexander Gölz, Redakteur Beschaffung aktuell, welche Möglichkeiten es für Metallbearbeiter gibt, Schweißrauch sicher zu erfassen und abzuscheiden. (Bilder: Ott/Esta) Beschaffung aktuell: Herr Gast, der allgemeine Staubgrenzwert wurde Anfang 2014 für die alveolengängige Staubfraktion von 3,00 mg/m³ auf 1,25 mg/m³ gesenkt. Was bedeutet alveolengängig, wie groß sind diese Partikel? Gast: In der Praxis werden Partikel vorwiegend nach ihrer Größe klassifiziert. Die alveolengängige Fraktion meint den Anteil der Partikel, der beim Einatmen bis zu den Alveolen, also den Lungenbläschen vordringen kann. Der Grenzwert gilt für die Partikelgröße von 0,1 µm bis 10 µm. Bei Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sprechen wir von sogenannten ultrafeinen Partikeln – für diese gilt der Grenzwert nicht. Beschaffung aktuell: Von welcher üblichen Partikelgröße ist beim Schweißen auszugehen – immerhin versprechen neue Schweißverfahren immer weniger Emissionen? Gast: Die Schweißrauchmenge wird dank weiterentwickelter Verfahren zwar weniger, allerdings geht die hauptsächliche Gesundheitsgefahr von den ultrafeinen Partikeln aus, die bei den verschiedenen Schweißverfahren, bei- Beschaffung aktuell: Je kleiner die Partikel desto höher ist also das Gesundheitsrisiko? Gast: Die gesundheitsschädigende Wirkung der Partikel hängt in erster Linie von ihrer Größe ab. Studien zufolge können Partikel ab einer Größe von durchschnittlich weniger als 10 Mikrometern die Lungenfunktion beeinträchtigen. Sie können bis in die Lungenbläschen vordringen, von dort in die Blutbahn gelangen und sich im gesamten Körper verteilen und ablagern. Die ultrafeinen Stäube zählen zu den hoch krebserregenden Partikeln und sind daher besonders schädlich. Sind Mitarbeiter dauerhaft Schweißrauchpartikeln ausgesetzt, drohen ernste gesundheitliche Folgen, wie zum Beispiel Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen bis hin zu Krebs. Beschaffung aktuell: Greift der Grenzwert, der die Nanopartikel nicht mit einschließt, damit zu kurz? Gast: Die Verschärfung des Grenzwertes war richtig und notwendig, ich gehe auch in Zukunft von einer weiteren Reduzierung des Grenzwertes aus. Was die Nanopartikel angeht, so gilt der Grenzwert als allgemeine Obergrenze zur Festlegung von Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung. Ich denke auch hier müssen Metallverarbeiter über kurz ode
Katalog auf Seite 1 öffnenIn der Praxis wird der Schweißrauch am häufigsten direkt an der Entstehungsquelle erfasst. Absauggeräte und -anlagen mit flexibel einstellbaren Absaugarmen oder großflächigen -hauben sind hierbei erste Wahl. Beschaffung aktuell: Welche Möglichkeiten kommen zur Schweißrauchabsaugung in Betracht? Gast: Nach dem geltenden Gesetz ist die punktuelle Erfassung des Schweißrauches an der Entstehungsstelle zu priorisieren und kommt in der Praxis am häufigsten vor. Bei der Niedrigvakuum-Punktabsaugung ist die Absaugeinrichtung mit einem beweglichen Erfassungselement, zum Beispiel einem Absaugarm, verbunden....
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