ISOCOOL 1000 BFSicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Ausgabedatum: 04.05.2023 Version: 1.0 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Hauptverwendungskategorie : Industrielle Verwendung Verwendung des Stoffs/des Gemischs : Kühlschmierstoff 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt imt Tool S olution s GmbH Fraue nwaldstr. 11 82383 Hohenpeißenberg sdb@ imt-isolox.com 2.1. Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) Gefahrenhinweise (CLP) : H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (CLP) : P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
Katalog auf Seite 1 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 2.3. Sonstige Gefahren Enthält keine PBT und/oder vPvB-Stoffe > 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften (gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 oder Verordnung 2017/2100 oder Verordnung 2018/605) in einer Konzentration von > 0,1 % 3.1. Stoffe Nicht anwendbar Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Keine weiteren Informationen verfügbar
Katalog auf Seite 2 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Keine weiteren Informationen verfügbar 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren Informationen verfügbar Keine weiteren Informationen verfügbar ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,...
Katalog auf Seite 3 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 8.1.2. Empfohlene Überwachungsverfahren Keine weiteren Informationen verfügbar 8.1.3. Freigesetzte Luftverunreinigungen Keine weiteren Informationen verfügbar 8.1.4. DNEL- und PNEC-Werte Keine weiteren Informationen verfügbar 8.1.5. Control banding Keine weiteren Informationen verfügbar 8.2.1. Geeignete technische SteuerungseinrichtungenGeeignete technische Steuerungseinrichtungen: Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. 8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung - Symbol(e):8.2.2.1....
Katalog auf Seite 4 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar >100°C Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar 9,9 3 % 5,2 mm2/s 40°C wasserlöslich. Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar 1,058 g/cm3 Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht anwendbar Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Konzentration der pH-Lösung Viskosität, kinematisch Löslichkeit Relative Dichte Relative Dampfdichte bei 20°C Partikeleigenschaften 9.2. Sonstige Angaben 9.2.1. Angaben...
Katalog auf Seite 5 öffnenNicht eingestuft (Nicht reizend; Expertenmeinung) Nicht eingestuft (Nicht reizend; Expertenmeinung) Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
Katalog auf Seite 6 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878
Katalog auf Seite 7 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Landtransport Sondervorschriften (ADR) Begrenzte Mengen (ADR) Orangefarbene Tafeln Seeschiffstransport EmS-Nr. (Brand) : F-A Nicht anwendbar 15.1.1. EU-VerordnungenREACH Anhang XVII (Beschränkungsliste) Enthält keine Stoffe, die im REACH-Anhang XVII (Beschränkungsbedingungen) gelistet sind REACH Anhang XIV (Zulassungsliste) Enthält keine Stoffe, die im REACH-Anhang XIV (Zulassungsliste) gelistet sind REACH Kandidatenliste (SVHC) Enthält keine Stoffe, die auf der REACH-Kandidatenliste gelistet sind
Katalog auf Seite 8 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 PlC-Verordnung (Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung) Enthält keine Stoffe, die auf der PIC-Liste (Verordnung EU 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien) gelistet sind POP-Verordnung (Persistente Organische Schadstoffe) Enthält keine Stoffe, die auf der POP-Liste (Verordnung EU 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe) gelistet sind Ozon-Verordnung (1005/2009) Enthält keine Stoffe, die auf der Ozon-Abbau-Liste (Verordnung EU 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht...
Katalog auf Seite 9 öffnen11 Seiten
6 Seiten
13 Seiten
12 Seiten
4 Seiten
12 Seiten
14 Seiten
16 Seiten
7 Seiten
2 Seiten
1 Seite
4 Seiten
1 Seite
8 Seiten
2 Seiten
1 Seite
3 Seiten
14 Seiten
5 Seiten
3 Seiten
6 Seiten
2 Seiten
14 Seiten
1 Seite