ISOTECT WSD 212Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Ausgabedatum: 04.05.2023 Version: 1.0 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Hauptverwendungskategorie : Industrielle Verwendung Verwendung des Stoffs/des Gemischs : Korrosionsschutzmittel 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt imt Tool S olution s GmbH Fraue nwaldstr. 11 82383 Hohenpeißenberg [email protected] 2.1. Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 H317 Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2 H411 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Schädliche physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umwelt-Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 2.2. KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme (CLP) Enthält : Pentamethylheptan-Fraktion; C10-C12-Alkane; Calciumsulfonat Gefahrenhinweise (CLP) : H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Katalog auf Seite 1 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise (CLP) : P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233 - Behälter dicht verschlossen halten. P240 - Behälter und zu befüllende Anlage erden. P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P272 - Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P301+P310+P331...
Katalog auf Seite 2 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Sofort einen Arzt rufen. Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken...
Katalog auf Seite 3 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Zur Rückhaltung : Verschüttete Mengen aufnehmen. Reinigungsverfahren : Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. Sonstige Angaben : Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Weitere Angaben siehe Abschnitt...
Katalog auf Seite 4 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 8.1.2. Empfohlene Überwachungsverfahren Keine weiteren Informationen verfügbar Keine weiteren Informationen verfügbar Keine weiteren Informationen verfügbar Keine weiteren Informationen verfügbar Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. 8.2.2.1. Augen- und GesichtsschutzAugenschutz: Sicherheitsbrille Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
Katalog auf Seite 5 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 8.2.2.3. Atemschutz Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen 8.2.2.4. Thermische Gefahren Keine weiteren Informationen verfügbar 8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Viskosität, kinematisch Löslichkeit Relative Dichte Relative Dampfdichte...
Katalog auf Seite 6 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Kontakt mit heißen Oberflächen vermeiden. Wärme. Kein offenes Feuer, keine Funken. Alle Zündquellen entfernen. 10.5. Unverträgliche Materialien Keine weiteren Informationen verfügbar 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Lager- und Anwendungsbedingungen sollten keine gefährlichen Zersetzungsprodukte gebildet werden. 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft Nicht eingestuft...
Katalog auf Seite 7 öffnengemäß REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2020/878 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Keine weiteren Informationen verfügbar 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften Keine weiteren Informationen verfügbar 12.7. Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Verfahren der Abfallbehandlung Zusätzliche Hinweise Inhalt/Behälter gemäß den Sortieranweisungen des zugelassenen Einsammlers entsorgen. Die aufgeführten EWC-Abfallschlüssel sind als Empfehlung für die Benutzer gedacht. Im Behälter können...
Katalog auf Seite 8 öffnen6 Seiten
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