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SICHERHEITSDATENBLATT

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Katalogauszüge

SICHERHEITSDATENBLATT-1

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 Produktname : ISOCONTRAN Andere : Nicht verfügbar. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Entsprechende : Metallbearbeitungsflüssigkeit, Schneidflüssigkeit Verwendungen von denen : Andere Zwecke abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant jmt Tool Soluti ons GmbH Fraue nwaldstr. 11 82383 Hohenpeißenberg [email protected] Telefonnummer : CHEMTREC Germany: 0800 1817059 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 fCLP/GHSI Nicht eingestuft.

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SICHERHEITSDATENBLATT-2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 Deutschland ISOCONTRAN ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Signalwort : Kein Signalwort. Gefahrenhinweise : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Sicherheitshinweise Prävention : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. : Nicht anwendbar. Ergänzende Kennzeichnungselemente : Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anhang XVII Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar....

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SICHERHEITSDATENBLATT-3

Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert Allgemeine Empfehlung Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett...

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SICHERHEITSDATENBLATT-4

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 Deutschland ISOCONTRAN ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefahren, die von dem Stoff oder der Mischung ausgehen : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen. Gefährliche Verbrennungsprodukte : Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte gebildet werden. Kohlenoxide (CO, CO₂) Stickoxide 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute : Im Brandfall den...

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SICHERHEITSDATENBLATT-5

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen : Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Dampf oder Nebel nicht einatmen. Nicht verschlucken. Ratschlag zur allgemeinen : Das Essen, Trinken und Rauchen sollte in Bereichen, in denen diese Substanz Arbeitshygiene verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, untersagt werden. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem...

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SICHERHEITSDATENBLATT-6

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 -Deutschland Es liegen keine PNECs vor. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische : Gute übliche Raumlüftung sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter Steuerungseinrichtungen gegenüber Schadlichen Stoffen in der luft. Technische Kontrollmaßnahmen sollten als primäre Schutzmaßnahme gegen die unerwünschte Einwirkung schädlicher Substanzen betrachtet werden. Organisatorische Maßnahmen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) sollten zum Einsatz kommen, wenn technische...

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SICHERHEITSDATENBLATT-7

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 -Deutschland Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Bei Erhitzen und unzureichender Belüftung ist ein Atemschutzgerät zum Schutz vor organischen Dämpfen sowie Staub/Nebel anzulegen. Wählen Sie, basierend auf der Gefahr und dem Risiko einer Exposition, die Atemschutzmaske aus, die die entsprechenden Standards erfüllt und über die entsprechenden Zertifikationen verfügt. Diese Informationen basieren auf dem Zustand, in welchem...

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SICHERHEITSDATENBLATT-8

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 -Deutschland Mediane Partikelgröße : Nicht anwendbar. 9.2.1 Angaben über physikalische Gefahrenklassen Explosive Eigenschaften : Nicht anwendbar. Oxidierende Eigenschaften : Nicht anwendbar. 9.2.2 Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen Verdampfungsgeschwindigkeit : Nicht verfügbar. 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keine...

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SICHERHEITSDATENBLATT-9

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2020/878 -Deutschland Spezifische Zielorgan-Toxizität bei : Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine einmaliger Exposition Einstufung nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei : Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine wiederholter Exposition Einstufung nicht erfüllt.

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