Schallschutz
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Katalogauszüge

Schallschutz - 1

Schallschutz © ƒ½„¯ƒÀƒÂƒ¿ – Ein Begriff für Fortschritt und Qualität 1/1 04/08 Die Haustechnik wird immer komplexer und bedeutungsvoller. Mit dem technischen Fortschritt steigen auch die Anforderungen der Bauherren. Nach 35, 30 und 25 dB(A) werden heute, angefangen von der DIN 4109 bis VDI 4100 Schallschutzstufe III, bereits 20 dB(A) und für Abwasserleitungen ohne die dazugehörigen Armaturengeräusche sogar noch 5 dB(A) niedrigere Werte als Störschallobergrenze vorgegeben. Demgemäß und an der zunehmenden Sensibilisierung der Verbraucher orientiert entwickelt sich die Rechtsprechung. Der immer neu zu definierende Maßstab für mängelfreie Qualität sind die allgemein anerkannten Regeln der Handwerkskunst. Die Flut von Normen und Vorschriften ist fast unübersehbar und für die am Bau Schaffenden (Planer und Ausführende haften gemeinsam) wird das Haftungsrisiko immer größer. Die Situation In der Haustechnik entstehen die größten Störschallschäden, wenn die Installationsgeräusche auf den Baukörper, also auf die großen, „­leistungsstarken“ Resonanzkörper, übertragen werden. Eine besondere Erschwernis besteht darin, dass die am Bau Schaffenden die zu erwartenden Störschallgrößen nicht im Voraus berechnen können. Last und Kraft aufnehmende Befestigungen, beispielsweise Rohrleitungsfestpunkte, sind hierbei die besonderen Problempunkte, weil sich die zu erfüllenden Aufgaben, nämlich Festigkeit und Schallentkopplung, physikalisch konterkarieren. Wer 25 oder 20 dB(A), in Extremfällen gar noch einen um 5 dB(A) geringeren Schallpegel nicht überschreiten darf, muss sich schon sicher sein, dass er alle erdenkliche Sorgfalt aufgewendet und nach dem Stand der Technik die bestmöglichen Produkte verwendet hat. Und Störschallschäden, meist nicht zu lokalisieren und häufig nur noch durch eine Totalerneuerung zu beseitigen, zählen zu den teuersten Mängeln am Bau. Arbeiten, die nicht den Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, können wie eine „tickende Zeitbombe“ wirken. Denn selbst, wenn der Bauherr bei der Abnahme bestehende Mängel übersieht und diese nicht beanstandet, so kann ein späterer Käufer oder Nutzer des Objektes und alle eventuell noch nachfolgenden Käufer, den Fachplaner und das ausführende Unternehmen noch 30 Jahre danach für den entstandenen Schaden dann haftbar machen, wenn die Arbeiten nicht nach dem aktuellen Stand der Technik und den allgemein anerkannten Regeln der Handwerkskunst ausgeführt sind. Entkopplung heißt die Lösung! Stellen Sie sicher, dass alle potenziellen Schallquellen und schallleitenden Rohre konsequent schalltechnisch vom Baukörper entkoppelt sind. Vermeiden Sie jede denkbare Schallbrücke in Ihrem Verantwortungsbereich. Selbst bei großen Lasten und/ oder großer Schallintensität haben Sie mit dem MÜPRO Schallschutzprogramm Systembauteile, mit denen Sie die vielfältigen schall- und befestigungstechnischen Problemstellungen der Haustechnik lösen können. Von der einfachen Befestigung über Rohrleitungsfestpunkte bis hin zur Befestigung kleiner und großer Aggregate können Sie mit den MÜPRO Systembauteilen für jeden Einzelfall die aufgabengerechte Befestigungs- und Schallentkopplungslösung schaffen. … denn Schall, den Sie entkoppeln, kann sich nicht ausbreiten. Die Aufgabe Die Lösung

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Alle Kataloge und technischen Broschüren von MÜPRO

  1. Brandschutz

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  2. Dübelauswahl

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  3. EURO-QUICK®

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  4. MAFUND® plate

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  5. PHONOLYT®

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  6. Nameplates

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