Larmschaden begrenzen - Larm am arbeitsplatz reduzieren
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Lärmschäden begrenzen LÄRM AM ARBEITSPLATZ REDUZIEREN Warum sind Übersichten über das vorhandene Risiko auf Gehörschäden so wichtig? Mehr als eine Million Beschäftigte z.B. in Großbritannien sind Lärmpegeln ausgesetzt, die ihr Gehör schädigen können. Gehörschäden durch Lärm gehören zu den häufigsten, aber oft ignorierten Risiken am Arbeitsplatz und Beschäftigte müssen nach deutschem Recht (LärmVibrationsArbSchV, TRLV-Lärm) geschützt werden. Ist Gehörverlust eingetreten, kann er nicht repariert werden. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass „Messungen nach dem Stand der Technik durchgeführt werden.” (LärmVibrationsArbSchV §4). Hieraus können vorbeugende Maßnahmen abgeleitet werden. Vorbeugen ist die einzige vernünftige Option, denn schon jetzt hat jeder siebte Bürger Probleme mit dem Hören. Die zunehmenden Forderungen auf Schadensersatz zeigen, dass Betriebe ihre gesetzlichen Verpflichtungen aus der „Lärm und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ von 2007 streng beachten müssen. Mit dieser Verordnung wurden die Pegelwerte, die ein Eingreifen erfordern, weiter reduziert und es wurden gesetzliche Grenzen für die Lärmexposition eingeführt. Damit wurde eine EURichtlinie umgesetzt, die das Ziel hat, Gehörverluste, die durch zu hohen Lärm am Arbeitsplatz verursacht werden, zu beseitigen. Dieser Artikel bietet Betrieben, die sich bemühen, die eigenen Lärmprobleme in den Griff zu bekommen, einige grundsätzliche Hinweise. Was muss getan werden? Schritt 1 gefährdet angesehen werden. Bereits bei diesen einfachen Messungen sollten akustische Kalibratoren eingesetzt werden mit denen vor und nach jeder Messung die Genauigkeit der Messung überprüft wird. Die Messergebnisse sind dann zu registrieren. Schritt 2 Wurde ein gefährdeter Bereich festgestellt, so sind alle Beschäftigten, die dort gefährdet werden können, zu erfassen. Stellen Sie fest, welche Arten von Schäden auftreten können, z.B. Taubheit, Tinnitus, schlechte Verständigung, Überhören von Alarmen. Erfassen Sie auch die Beschäftigten, bei denen bereits derartige Probleme auftreten. Schritt 3 Sprechen Sie mit den Mitarbeitern, um deren typische Routine- Abläufe bei der Arbeit zu erfassen. Dann sollten mehr individuelle Lärmmessungen erfolgen, um die jeweiligen Arten der Gefährdung besser zu erfassen. Dann können Sie sich für die geeignete Messmethode entscheiden: Integrierende Schallpegelmesser Wer derartige Messungen durchführen will, sollte entsprechende Erfahrung für diese Aufgabe haben und es muss ein geeigneter Schallpegelmesser zur Verfügung stehen. Dieser sollte idealer Weise der DIN EN 616721:2003 Klasse 1 oder 2 entsprechen und von einem anerkannten Hersteller stammen. Für jeden Arbeitsgang des Beschäftigten wird ein ‘A’ bewerteter Mittelwert des Lärmpegels (genau LAeq) Als erstes m

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Das kann erreicht werden durch eine Kombination der bereits vorhandenen Kenntnisse mit einfachen Lärmmessungen in Bereichen, die als möglicherweise genannt) erfasst und dann ist daraus der individuelle Gesamt- Expositionspegel zu ermitteln. Dazu können verschiedene Rechen- Methoden (am besten ein PC mit geeigneter Software) verwendet werden. In Tabelle 1 unten werden Expositionspegel von immer 80 dB gezeigt, die sich aus unterschiedlichen Pegeln und Einwirkdauern ergeben. Mit 80dB(A) Exposition kommt der Beschäftigte in die untere Kategorie des Pegels, bei dem erste Aktionen erforderlich...

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Nachdem die Messungen gemacht und ausgewertet wurden, muss ein Plan zur Lärmbegrenzung aufgestellt werden. Mit der Festlegung der Schritte wird gezeigt, dass man die nötigen Maßnahmen ernst nimmt. Schritt 5 Die Effektivität Ihres Lärmschutz- Programms sollte regelmäßig überprüft werden. Es können sich Änderungen im Umfeld oder am Arbeitsplatz ergeben, neue Geräte werden eingesetzt oder die Arbeitszeit ändert sich. Bei Betrieben, wo Arbeiter Expositionspegeln über 85 dB ausgesetzt sind, sollte das Überwachungsprogramm besonders Arbeiter ausweisen, deren Gehör sich verschlechtert auf Grund...

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