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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen

Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen

Zusammenfassung des Produktkatalogs
Vorwort: Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel erfordern qualitativ hochwertige Produkte, korrekte Installation und regelmäßige Wartung, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.

Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft: Die EG-Richtlinien 94/9/EG (ATEX 100a) und 1999/92/EG (ATEX 137a) sind verbindlich für den Explosionsschutz. Sie regeln Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme sowie die Pflichten der Arbeitgeber.

Technische Regeln und Normen: Explosionsschutzregeln (EX-RL), Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Verordnungen. Internationale Normen wie DIN EN 60079 bieten weitere Richtlinien.

Aufgaben des Betreibers: Betreiber müssen den Soll-Zustand der Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen aufrechterhalten, einschließlich Montage, Prüfung und Instandhaltung.

Einleitung: Fortschritte in der Normung erleichtern die Zoneneinteilung und Auswahl geeigneter Betriebsmittel, jedoch bleibt die Anwendung der Normen in der Praxis herausfordernd.

Montage und Installation: Erfordert sorgfältige Planung und Durchführung gemäß VDE 016-1 und EN 60079-14. Schutz gegen äußere Einflüsse und Potentialausgleich sind wichtig.

Prüfungen und Inspektionen: Sicht-, Nah- und Detailprüfungen sind entscheidend für die Sicherheit. Die Auswahl der Betriebsmittel muss den Explosionsschutz gewährleisten.

Befähigte Personen: Müssen spezifische Kenntnisse im Explosionsschutz haben und sind für die Prüfung der Arbeitsmittel verantwortlich.

Kabel und Leitungen: Müssen vor mechanischen Beschädigungen geschützt sein. Besondere Anforderungen gelten für die Zündschutzart „Eigensicherheit“.

Weitere Anforderungen an die Montage und Installation: Gehäuse sollten geschlossen bleiben, Kabel- und Leitungseinführungen müssen übereinstimmen, unbenutzte Öffnungen sicher verschlossen sein.

Prüfung und Instandhaltung: Prüfungen nach Montage und vor Inbetriebnahme sind erforderlich. Regelmäßige Überprüfungen auf Schäden sind notwendig.

Hauptabschnitte:
  • Funktionsprüfung nach Installation: Umfassende Tests sind erforderlich, um alle Funktionen zu überprüfen.
  • Periodische Prüfungen, Wartungen und Reparaturen: Regelmäßige Prüfungen alle drei Jahre basierend auf einer sicherheitstechnischen Bewertung.
  • Instandsetzung: Mängel müssen behoben werden, bevor der Betrieb fortgesetzt wird.
  • Besondere Anforderungen an druckfest gekapselte Betriebsmittel: Müssen ihre Festigkeit und Spaltabmessungen beibehalten.


Wartung und Pflege: Mechanische Reinigung von Spalten ist verboten; chemische Methoden sind erforderlich. Regelmäßige Behandlung mit säurefreiem Fett zur Vermeidung von Korrosion.

Überprüfung der Kabel- und Rohrleitungseinführungen: Sicherstellung der Eignung für die Zündschutzart und Überprüfung der Dichtungen.

Wartung von Schauglasscheiben: Sorgfältige Überprüfung auf Kratzer, Austausch bei sichtbaren Schäden erforderlich.

Prüfung des Potentialausgleichsleiters: Regelmäßige Überprüfung des äußeren Anschlusses bei metallischen Gehäusen.

Innenraumüberprüfung: Kontrolle auf Feuchtigkeit und Schmutz, beschädigte Dichtungen müssen ersetzt werden.

Reparaturen und Änderungen: Erfordern eine Abnahme durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV.

Besondere Anforderungen an die Zündschutzart „Erhöhte Sicherheit“: Vermeidung von zündfähigen Funken und heißen Oberflächen.

Prüfung und Wartung eigensicherer Betriebsmittel: Sicherstellung der Energiebegrenzung unter der Mindestzündenergie.

Erdung und Isolierung in eigensicheren Systemen: Erdung darf nur an einem Punkt erfolgen, um Spannungsverschleppungen zu vermeiden.

Prüf- und Wartungsmaßnahmen: Regelmäßige Messungen von Isolations- und Durchgangswiderständen sind notwendig.

Überprüfung der Betriebsmittel: Regelmäßige Reinigungs- und Wartungsarbeiten sind notwendig, um unzulässige Temperaturen und Verschmutzungen zu verhindern.

Zusammenfassung: Die Sicherheit in Anlagen hängt von geeigneten Arbeitsmitteln und qualifiziertem Personal ab. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Prüfstellen und Betreibern ist entscheidend.
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Katalogauszüge

Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-1

Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefhrdeten Bereichen pflichten und aufgaben >

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-2

1 Vgl. Vlker, Arnhold; Schutz elektrischer Betriebsmittel, R.STAHL Ex-Zeitschrift 1997 R.STAHL Pflichten und Aufgaben >

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-3

R.STAHL Pflichten und Aufgaben >

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VorwortRechtsvorschriften innerhalb der Europischen Gemeinschaft fr die Sicherstellung des Explosionsschutzes beim Betreiber 2.1EG-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG2.2Umsetzung der Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in nationales Recht 2.3Technische Regeln und Normen Aufgaben des Betreibers zur Aufrechterhaltung des Soll-Zustandes der Ger伤te und Schutzsysteme in explosionsgefhrdeten Bereichen 3.1Begriffe3.2Montage und Installation 3.2.1Pflichten des Herstellers und des Betreibers 3.2.2Weitere Anforderungen an die Montage und Installation3.3Prfung und Instandhaltung 3.3.1Gesetzliche Anforderungen...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-6

> die Unterteilung in Gertegruppen und-kategorien sowie die Entscheidungskriterien zur Einstufung der Gerte und Schutzsysteme, > die f䤼r die jeweiligen Gertegruppen und-kategorien anzuwendenden Konformitts- bewertungsverfahren, > die Verantwortung der Hersteller einschlie䤟lichder CE-Konformittskennzeichnung, > die grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsschutzanforderungen fr die Konzeption und den Bau von explosions- gesch似tzten Betriebsmitteln.Wesentlich fr die Sicherheitsbetrachtung durchden Betreiber ist, dass mit Inkrafttreten dieser EG-Richtlinie die benannten Europischen Zertifizierungsstellen...

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2.2. Umsetzung der Richtlinien 94/9/EG und1999/92/EG in nationales Recht Die neue zweigeteilte Struktur der Rechtsvor-schriften fr den Explosionsschutz in der Europischen Gemeinschaft spiegelt sich auch in der neuen nationalen Gesetzgebung bez줼glich des Explosionsschutzes wieder. Die Umsetzung der Forderungen aus der EG-Richtlinie 94/9/EG erfolgt ber die 11.Verordnung zum Gertesicherheits- gesetz (Explosionsschutzverordnung ExVO), welche am 12.Dezember 1996 erstmalig ver줶ffentlicht wurde und aktuell im Stand vom 2.Oktober 2002 vorliegt. In dieser Verordnung sind alle erforder- lichen Festlegungen...

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8 2.3 Technische Regeln und Normen Technische Regeln sind Empfehlungen, von denender Arbeitgeber in alleiniger Verantwortung ab- weichen kann, wenn er das in ihnen festgelegte Schutzniveau auch anders erreicht. Im Zuge der Einfhrung der Betriebssicherheitsverordnung wird das vielschichtige und nicht immer widerspruchs- freie nationale Regelwerk gestrafft und ver- einfacht. Die Technischen Regeln sollen zur Ausfllung und Konkretisierung der Verordnung dienen. Die Erf켼llung der Anforderungen der von der Bundesregierung bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse, lst die Vermutung aus (Ver- mutungswirkung),...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-10

Inspektion: Eine Inspektion ist eine Ttigkeit, die die sorgfltige Untersuchung eines Gegenstandes zum Inhalt hat, mit dem Ziel einer verl䤤sslichen Aussage ber den Zustand dieses Gegenstandes, wobei sie ohne Demontage oder, falls erforderlich, mit teilweiser Demontage, ergnzt durch Ma줟- nahmen, wie z.B. Messungen, durchgefhrt wird. Reparatur: berholung: Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung: Die Reparatur ist ein Vorgang, bei dem der betriebsf윤hige Zustand eines Betriebsmittels, das eine Zeit lang in Gebrauch oder gelagert war, aber nicht fehlerhaft ist, wieder hergestellt wird. Die berholung...

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11 Detailprfung: Eine Detailprfung ist eine Pr켼fung, bei der zustzlich zu den Aspekten der Nahprfung solche Fehler festgestellt werden, wie zum Beispiel lockere Anschl似sse, die nur durch das ffnen von Geh֤usen und/oder, falls erforderlich, Verwendung Sichtprfung: Nahprfung: von Werkzeugen und Pr켼feinrichtungen zu erkennen sind. Sichtprfung bezeichnet eine Prfung, bei der ohne Anwendung von Zugangseinrichtungen oder Werkzeugen sichtbare Fehler festgestellt werden, zum Beispiel fehlende Schrauben. Die Nahpr켼fung bezeichnet eine Prfung, bei der zustzlich zu den Aspekten der Sichtpr줼fung solche Fehler...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-12

(4.1) Allgemeine Anforderungen Anlagen sollten so ausgelegt und Betriebsmittel und Werkstoffe so installiert werden, dass ein > > das elektrische Betriebsmittel in ۜber-einstimmung mit den im Hinblick auf die Sicherheit zutreffenden Anforderungen der einschlgigen Normen gebaut wurde, die in Abschnitt 27 angegebenen laufendenberwachungen und Pr䜼fungen erfolgreich abgeschlossen wurden.In der zur technischen Dokumentation zugeh˶rigenCE-Konformittserklrung best䤤tigt der Hersteller, dass das Produkt mit den relevanten EG-Richtlinien bereinstimmt.Fr die montierende und installierende Firmabedeutet...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-13

(5.3) max. Umgebungstemperatur 40C Hier ist zu beachten, dass fмr die Installations- praxis im Nicht-Ex-Bereich eine Umgebungstempe- ratur von 30C bzw. 25аC zugrunde gelegt wird. (5) Auswahl elektrischer Betriebsmittel 13 Bei der Auswahl der Betriebsmittel findet hufig eine Forderung zu wenig Beachtung: Der Schutz gegen u䤟ere Einflsse (5.5). Es wird vom Errichter gefordert, dass die elektrischen Betriebsmittel gegen u줟ere Einflsse geschtzt sind, die den Explosionsschutz nachteilig beeintr켤chtigen knnten (z.B. chemische, thermische, mechanische Einwirkungen, Schwingungen oder Feuchte). Die Betriebsmittel...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-14

> die getrennte Leitungsverlegung, > die durchgehende Kennzeichnung der eigen-sicheren Stromkreise z.B. durch die blaue Farbe, > die Abschirmung, > die erdfreie Errichtung oder besondereAnforderungen an die Erdung, > der erhhte Abstand bei den Klemmen fr den漤ueren Anschluss usw. (Bild 3)Beim Zusammenschalten eigensichererStromkreise mit zugeh߶rigen Betriebsmitteln, welche aktiv sein knnen, muss die Eigen- sicherheit sichergestellt sein. > 14 (9) Kabel und Leitungen Kabel und Leitungen, sowie das Zubehr, sollten nach M涶glichkeit an Stellen installiert sein, an denen sie gegen mechanische Beschdigung...

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Pflichten und Aufgaben für Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefährdeten Bereichen-15

> Die verwendeten Kabel- und Leitungseinfh-rungen mssen mit der Z켼ndschutzart des Ge- huses bereinstimmen. Bei einem druckfesten Geh伤use bedeutet dies, dass sowohl die Kabel- verschraubung generell fr druckfeste Kapselung zugelassen sein muss, aber auch die berein- stimmung mit der Explosionsklasse (IIA윖IIC) muss gegeben sein. Bei Verwendung von metallischen Verschraubungen ist die korrekte Einbeziehung in das Erdungssystem und der Potentialausgleich zu gewhrleisten. Unbenutzte ffnungen in Geh䖤usen des Betriebsmittels mssen durch zugelassene und fr die Explosi- onsschutzart passende Verschlussstopfen...

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Alle Kataloge und technischen Broschüren von R. STAHL AG

  1. NETZWERKTECHNIK

    20  Seiten

  2. Produktkatalog 2018

    1096  Seiten

  3. SEMINARE

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  7. HMI Öl und Gas

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  8. HMI-Übersicht

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  11. EXLUX 6001

    4  Seiten

  12. AK00_III

    5  Seiten

  13. IS1+Remote I/O

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  16. Stahl - Katalog

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    1  Seite

  18. SERIES 200

    8  Seiten

  19. SolConeX

    12  Seiten

  20. 9160601310_de_en

    24  Seiten

  21. Ex Magazine 2012

    70  Seiten

* Die Preise verstehen sich ohne MwSt., Versandkosten und Zollgebühren. Eventuelle Zusatzkosten für Installation oder Inbetriebnahme sind nicht enthalten. Es handelt sich um unverbindliche Preisangaben, die je nach Land, Kurs der Rohstoffe und Wechselkurs schwanken können.