
Betreiber elektrischer Anlagen in Ex-gefhrdeten Bereichen pflichten und aufgaben >
Katalog auf Seite 1 öffnen1 Vgl. Vlker, Arnhold; Schutz elektrischer Betriebsmittel, R.STAHL Ex-Zeitschrift 1997 R.STAHL Pflichten und Aufgaben >
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Katalog auf Seite 3 öffnenVorwortRechtsvorschriften innerhalb der Europischen Gemeinschaft fr die Sicherstellung des Explosionsschutzes beim Betreiber 2.1EG-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG2.2Umsetzung der Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in nationales Recht 2.3Technische Regeln und Normen Aufgaben des Betreibers zur Aufrechterhaltung des Soll-Zustandes der Ger伤te und Schutzsysteme in explosionsgefhrdeten Bereichen 3.1Begriffe3.2Montage und Installation 3.2.1Pflichten des Herstellers und des Betreibers 3.2.2Weitere Anforderungen an die Montage und Installation3.3Prfung und Instandhaltung 3.3.1Gesetzliche Anforderungen...
Katalog auf Seite 4 öffnenR.STAHL Pflichten und Aufgaben >
Katalog auf Seite 5 öffnen> die Unterteilung in Gertegruppen und-kategorien sowie die Entscheidungskriterien zur Einstufung der Gerte und Schutzsysteme, > die f䤼r die jeweiligen Gertegruppen und-kategorien anzuwendenden Konformitts- bewertungsverfahren, > die Verantwortung der Hersteller einschlie䤟lichder CE-Konformittskennzeichnung, > die grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsschutzanforderungen fr die Konzeption und den Bau von explosions- gesch似tzten Betriebsmitteln.Wesentlich fr die Sicherheitsbetrachtung durchden Betreiber ist, dass mit Inkrafttreten dieser EG-Richtlinie die benannten Europischen Zertifizierungsstellen...
Katalog auf Seite 6 öffnen2.2. Umsetzung der Richtlinien 94/9/EG und1999/92/EG in nationales Recht Die neue zweigeteilte Struktur der Rechtsvor-schriften fr den Explosionsschutz in der Europischen Gemeinschaft spiegelt sich auch in der neuen nationalen Gesetzgebung bez줼glich des Explosionsschutzes wieder. Die Umsetzung der Forderungen aus der EG-Richtlinie 94/9/EG erfolgt ber die 11.Verordnung zum Gertesicherheits- gesetz (Explosionsschutzverordnung ExVO), welche am 12.Dezember 1996 erstmalig ver줶ffentlicht wurde und aktuell im Stand vom 2.Oktober 2002 vorliegt. In dieser Verordnung sind alle erforder- lichen Festlegungen...
Katalog auf Seite 7 öffnen8 2.3 Technische Regeln und Normen Technische Regeln sind Empfehlungen, von denender Arbeitgeber in alleiniger Verantwortung ab- weichen kann, wenn er das in ihnen festgelegte Schutzniveau auch anders erreicht. Im Zuge der Einfhrung der Betriebssicherheitsverordnung wird das vielschichtige und nicht immer widerspruchs- freie nationale Regelwerk gestrafft und ver- einfacht. Die Technischen Regeln sollen zur Ausfllung und Konkretisierung der Verordnung dienen. Die Erf켼llung der Anforderungen der von der Bundesregierung bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse, lst die Vermutung aus (Ver- mutungswirkung),...
Katalog auf Seite 8 öffnenInspektion: Eine Inspektion ist eine Ttigkeit, die die sorgfltige Untersuchung eines Gegenstandes zum Inhalt hat, mit dem Ziel einer verl䤤sslichen Aussage ber den Zustand dieses Gegenstandes, wobei sie ohne Demontage oder, falls erforderlich, mit teilweiser Demontage, ergnzt durch Ma줟- nahmen, wie z.B. Messungen, durchgefhrt wird. Reparatur: berholung: Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung: Die Reparatur ist ein Vorgang, bei dem der betriebsf윤hige Zustand eines Betriebsmittels, das eine Zeit lang in Gebrauch oder gelagert war, aber nicht fehlerhaft ist, wieder hergestellt wird. Die berholung...
Katalog auf Seite 10 öffnen11 Detailprfung: Eine Detailprfung ist eine Pr켼fung, bei der zustzlich zu den Aspekten der Nahprfung solche Fehler festgestellt werden, wie zum Beispiel lockere Anschl似sse, die nur durch das ffnen von Geh֤usen und/oder, falls erforderlich, Verwendung Sichtprfung: Nahprfung: von Werkzeugen und Pr켼feinrichtungen zu erkennen sind. Sichtprfung bezeichnet eine Prfung, bei der ohne Anwendung von Zugangseinrichtungen oder Werkzeugen sichtbare Fehler festgestellt werden, zum Beispiel fehlende Schrauben. Die Nahpr켼fung bezeichnet eine Prfung, bei der zustzlich zu den Aspekten der Sichtpr줼fung solche Fehler...
Katalog auf Seite 11 öffnen(4.1) Allgemeine Anforderungen Anlagen sollten so ausgelegt und Betriebsmittel und Werkstoffe so installiert werden, dass ein > > das elektrische Betriebsmittel in ۜber-einstimmung mit den im Hinblick auf die Sicherheit zutreffenden Anforderungen der einschlgigen Normen gebaut wurde, die in Abschnitt 27 angegebenen laufendenberwachungen und Pr䜼fungen erfolgreich abgeschlossen wurden.In der zur technischen Dokumentation zugeh˶rigenCE-Konformittserklrung best䤤tigt der Hersteller, dass das Produkt mit den relevanten EG-Richtlinien bereinstimmt.Fr die montierende und installierende Firmabedeutet...
Katalog auf Seite 12 öffnen(5.3) max. Umgebungstemperatur 40C Hier ist zu beachten, dass fмr die Installations- praxis im Nicht-Ex-Bereich eine Umgebungstempe- ratur von 30C bzw. 25аC zugrunde gelegt wird. (5) Auswahl elektrischer Betriebsmittel 13 Bei der Auswahl der Betriebsmittel findet hufig eine Forderung zu wenig Beachtung: Der Schutz gegen u䤟ere Einflsse (5.5). Es wird vom Errichter gefordert, dass die elektrischen Betriebsmittel gegen u줟ere Einflsse geschtzt sind, die den Explosionsschutz nachteilig beeintr켤chtigen knnten (z.B. chemische, thermische, mechanische Einwirkungen, Schwingungen oder Feuchte). Die Betriebsmittel...
Katalog auf Seite 13 öffnen> die getrennte Leitungsverlegung, > die durchgehende Kennzeichnung der eigen-sicheren Stromkreise z.B. durch die blaue Farbe, > die Abschirmung, > die erdfreie Errichtung oder besondereAnforderungen an die Erdung, > der erhhte Abstand bei den Klemmen fr den漤ueren Anschluss usw. (Bild 3)Beim Zusammenschalten eigensichererStromkreise mit zugeh߶rigen Betriebsmitteln, welche aktiv sein knnen, muss die Eigen- sicherheit sichergestellt sein. > 14 (9) Kabel und Leitungen Kabel und Leitungen, sowie das Zubehr, sollten nach M涶glichkeit an Stellen installiert sein, an denen sie gegen mechanische Beschdigung...
Katalog auf Seite 14 öffnen> Die verwendeten Kabel- und Leitungseinfh-rungen mssen mit der Z켼ndschutzart des Ge- huses bereinstimmen. Bei einem druckfesten Geh伤use bedeutet dies, dass sowohl die Kabel- verschraubung generell fr druckfeste Kapselung zugelassen sein muss, aber auch die berein- stimmung mit der Explosionsklasse (IIA윖IIC) muss gegeben sein. Bei Verwendung von metallischen Verschraubungen ist die korrekte Einbeziehung in das Erdungssystem und der Potentialausgleich zu gewhrleisten. Unbenutzte ffnungen in Geh䖤usen des Betriebsmittels mssen durch zugelassene und fr die Explosi- onsschutzart passende Verschlussstopfen...
Katalog auf Seite 15 öffnen16 Seiten
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