Einleitung: Der Anschlagmittel-Prüfservice bietet einen umfassenden Sicherheitsservice für alle Anschlagmittel. Die regelmäßige Überprüfung durch einen Sachkundigen ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, kann jedoch bei Bedarf häufiger durchgeführt werden.
Prüfanforderungen: Die Prüfung umfasst Sicht- und Funktionsprüfungen gemäß § 39 und § 40 Abs. 1. Diese beinhalten die Überprüfung des Zustands der Bauteile, den korrekten Zusammenbau sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen.
Verschleißgrenzen: Der Durchmesserverschleiß von Ketten darf maximal 10% betragen, während die Längung einzelner Kettenglieder oder der Gesamtlänge nicht mehr als 5% betragen darf.
Spezialprüfungen: Rundstahlketten müssen alle drei Jahre auf Rißfreiheit geprüft werden. Diese Prüfungen schließen Zubehörteile gemäß DIN 5691 ein und werden von qualifizierten Personen nach DIN EN 473 durchgeführt.
Instandsetzung: Bei Nichterfüllung der Prüfanforderungen wird eine Instandsetzung durchgeführt, wobei tragende
Bolzen und Sicherungselemente ausgetauscht werden.
Dokumentation: Über die Prüfungen nach § 40 und § 41 wird ein Nachweis im Prüfbuch oder einer Kettenkarteikarte geführt. Falls keine Erfassung vorhanden ist, wird diese von den Prüftechnikern angelegt, um die Einhaltung der Prüftermine gemäß UVV-VBG 9a zu dokumentieren.
Kontakt: Der RUD-Ketten-Prüfservice ist jederzeit verfügbar. Kontaktinformationen: RUD-Kettenfabrik Rieger & Dietz GmbH u. Co., D-73428 Aalen, Telefon 07361 / 504-1351 / 1370, Telefax 07361 / 504-1460, E-mail:
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