GARANTIEZERTIFIKAT
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Katalogauszüge

GARANTIEZERTIFIKAT - 1

GARANTIEZERTIFIKAT VIALUX® Spiegel sind wesentliche Elemente städtischer und industrieller Umgebungen. Die Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Spiegel im Aussen- oder im Innenbereich sowie die legitimen Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit stellen ein hohes Qualitätsniveau dar. Von der Auswahl der Materialien bis zur Herstellung von Spiegeln wird bei MIROIR INDUSTRIE höchste Professionalität umgesetzt, um Ihnen qualitativ hochwertige Produkte zu liefern. Da sich die Erwartungen und Bedürfnisse nach Einsatzort deutlich unterscheiden, bietet VIALUX® auf die verschiedenen Spiegel-Modelle 5 Garantiestufen: Jahre Garantie Unzerbrechlich Leicht, auch bei Erschütterungen formstabil und widerstandsfähig UV-Schutz Je nach Modell Beständigkeit: robuster und UV-sicherer Edelstahl Garantiedauer (Spiegelfläche, Rahmen und Halterung) 2 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 10 Jahre Edelstahlqualität mit Anti-Frost/Anti-Beschlag-Funktion: Die Edelstahl-Spiegelfläche ist mit einem exklusiven selbstregulierendem System zur Verhinderung von Beschlagen und Vereisung ausgestattet. Es ist keine Elektroinstallation notwendig. Der mit diesem System ausgestattete Spiegel funktioniert nur, wenn dieser regelmäßiger UV-Strahlung ausgesetzt wird. Wandmontage und schattige Standorte können die einwandfreie Funktionsfähigkeit negativ beeinflussen. Spiegel für spezielle Umgebungen Unsere Spiegel für spezielle Umgebungen verfügen über eine Garantiedauer von , wegen den besonderen Bedingungen, unter denen diese Spiegel standhalten müssen (Hitze, Dampf etc ...). Mathieu DAUMEN Präsident PARAGRAPH 14- GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN (April 2021): Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Unabhängig von den gegenüber dem Spediteur zu treffenden Vorkehrungen sind etwaige Rügen bezüglich offensichtlicher Mängel an den gelieferten Waren bzw. der Nichtübereinstimmung mit den bestellten Waren bzw. mit dem Versandschein per Einschreiben mit Rückschein binnen einer Frist von drei Tagen nach dem Eingang der Produkte anzumelden. Es obliegt dem Käufer, sämtliche Nachweise bezüglich des der festgestellten Mängel oder Abweichungen zu führen. Er hat dem Verkäufer alle gebotenen Möglichkeiten zu bieten, diese Mängel festzustellen und Abhilfe zu schaffen. Es ist ihm untersagt, zu diesem Zweck selbst einzugreifen oder Dritte einzuschalten, es sei denn, der Verkäufer kommt seiner Nacherfüllungspflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach oder die Nacherfüllung durch den Verkäufer schlägt fehl oder ist dem Käufer nicht zuzumuten. Im Falle von Mängeln, die der Käufer rechtzeitig rügt, stehen ihm die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu: Das Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung obliegt dem Verkäufer. Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der Haftungsregelung in Paragraph 15. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund schuldhafter Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens. Die Verjährungsregelungen im Falle des Lieferantenregresses gemäß § 445b BGB bleiben ebenfalls unberührt. Etwaige neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gewährte Garantien bestimmen sich nach den jeweiligen Garantiebestimmungen. Firmenzentrale CD 113 - Allée des Lauriers F-78630 Orgeval Werk Z.I. - 2 rue du Travail - B.P. 177 F-67726 Hoerdt Cedex

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